Vogelpflegestation im Wildpark Eekholt

Wildtieren in Not richtig helfen

Was bedeutet Rehabilitation?

Ein verletzter oder kranker Wildvogel wird kurzfristig in menschliche Obhut genommen, wildtiermedizinisch behandelt, artgerecht untergebracht und versorgt, bis sein Gesundheitszustand wieder hergestellt ist, und er in die Freiheit entlassen werden kann.

Die Bilder zeigen einen jungen Schwarzstorch, der in die Pflegestation des Wildparks Eekholt eingeliefert wurde. Er war stark abgemagert und vollkommen geschwächt. Durch die Krankheit konnte er den Vogelzug nicht antreten. Ohne Hilfe wäre er gestorben. In der Pflegestation überwinterte er und konnte im folgenden Frühjahr wieder freigelassen werden. Schwarzstörche sind extrem selten in Schleswig-Holstein. Es gibt nur noch 6-7 Brutpaare.

Wildtierpflege gehört in die Hände von Profis

Was braucht man, um Wildvögel erfolgreich zu rehabilitieren?

  • Fundierte Sachkunde und Fachpersonal (z.B. Zootierpfleger, Wildtierärzte)
  • speziell konstruierte Unterbringungsmöglichkeiten (z.B. Rundflugvolieren)
  • gute Ausrüstung und Infrastruktur (z.B. vielseitiges Futtermittellager, Fangausrüstung, persönliche Schutzausrüstung, Transportboxen, Wärmequellen, medizinische Ausrüstung)
  • genügend finanzielle Mittel
  • gute Netzwerke und Verbindungen zu ortskundigen Vogelkundlern und Jägern

 

 

Wiederauswilderung ist das Ziel

Am Ende einer jeden Wildvogelrehabilitation steht die Freilassung in die Wildbahn. Dazu muss der Wildvogel zu 100% fit sein. Auf der rechten Seite ist aufgezeigt, welche Phasen der Rehabilitation ein verletzter Wildvogel i.d.R. durchlaufen muss, bevor er wieder ausgewildert werden kann. Im Durchschnitt dauert die Rehabilitation eines Wildvogels 4-6 Wochen.

 

Dauerpflegefälle

Nur in wenigen Ausnahmefällen sollte ein Wildvogel, der nicht wieder in die freie Wildbahn entlassen werden kann, als Dauerpflegling weiter in menschlicher Obhut gehalten werden. Ob ein Wildvogel aus der freien Wildbahn dauerhaft in menschlicher Obhut (z.B. in einer zoologischen Einrichtung) gehalten werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Kann der Vogel mit seiner Verletzung ein artgerechtes Leben führen? Gibt es eine geeignete Unterbringung für das Tier? Fühlt sich der Vogel im Gehege wohl, oder ist er in Anwesenheit des Menschen ständig gestresst? Ein Beispiel: Ein Weißstorch ist ein Kulturfolger, dass heißt er sucht die Nähe des Menschen. Außerdem hält er sich während seiner Aktivitätsphasen überwiegend am Boden auf. Wenn sich ein Weißstorch einen Flügel gebrochen hat und nicht mehr flugfähig ist, kann er in einem Gehege trotzdem sein arteigenes Verhalten ausleben (bis auf das Fliegen). Einem solchen Vogel, kann man in menschlicher Obhut ein gutes Leben bereiten. Hätte der Storch, statt seinem Flügel ein Bein verloren, wäre ein artgerechtes Leben kaum mehr möglich. Bei einem Greifvogel verhält es sich genau anders herum, hier führt der Verlust eines Flügels i.d.R. zur Entscheidung das Tier einzuschläfern, weil kein artgerechtes Leben möglich ist. Ob ein Wildvogel aus freier Wildbahn als Dauerpflegling gehalten werden darf, ist eine Einzelfallentscheidung und bedarf in jedem Fall der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Nicht jeder Vogel kann gerettet werden

Manche Vögel sind so schwer verletzt, dass sie nicht mehr gesund werden können. Wir können den Wildvögeln dennoch helfen, indem wir sie schnell und schmerzlos von ihren Leiden erlösen.

Der Uhu (linkes Bild) hatte sich durch eine Stacheldrahtverletzung die Flughaut verletzt. Der Adler (rechtes Bild) hatte seine Handschwinge durch die Kollision mit einer Windkraftanlage verloren. Beide Vögel hätten nie wieder fliegen können. Auch die Waldohreule (mittleres Bild) hatte durch ein Anflugtrauma eine so schwere und dauerhafte Schädigung ihres Gleichgewichtsorgans erlitten, dass es Tierquälerei gewesen wäre, sie länger am Leben zu erhalten.